Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
MOBEX COMMUNICATION GMBH

I. Allgemeines

1. Die MOBEX COMMUNICATION GMBH (nachfolgend „MOBEX com“ oder „wir“) bietet dem Käufer/Vertragspartner (nachfolgend nur noch „Kunde“) Elektronikartikel (Hardware, wie z.B. Mobiltelefone, Tablets und Zubehör; nachfolgend nur noch „Waren“) zum Kauf an und vermittelt kostenpflichtige IT- und Telekommunikationsdienstleistungen Dritter (z.B. Festnetz- oder Mobilfunkverträge mit Providern (nachfolgend nur noch „Carrier“).

2. MOBEX com vermittelt als Vertriebspartner IT- und Telekommunikationsdienstleistungsverträge zwischen den Carriern und dem Kunden. MOBEX com erbringt keine eigenen IT- und Telekommunikationsdienstleistungen. Vertragsbeziehungen in Bezug auf IT- und Telekommunikationsdienstleistungsverträge kommen daher ausschließlich zwischen den jeweiligen Carriern und dem Kunden zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen des jeweiligen Carriern. Dem Kunden entstehen durch die Vermittlung eines IT und Telekommunikationsdienstleistungsvertrages keine zusätzlichen Kosten

3. Die von MOBEX com angebotenen Waren vertreibt MOBEX com in eigenem Namen. Es kommt insoweit ein Kaufvertrag zwischen MOBEX com und dem Kunden zustande.

4. MOBEX com erbringt keine Leistungen der MOBEX Service GmbH. Leistungen im Bereich Vertrags- und Lifecycle-Management werden ausschließlich von der MOBEX service GmbH erbracht.

II. Geltungsbereich

1. Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch „Geschäftsbedingungen“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Erbringung der Dienstleistung gültigen Fassung für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von MOBEX com, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung von Waren und die Vermittlung von durch Carriern erbrachten IT- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie sonstige auf diesen Dienstleistungen basierenden oder mit ihnen in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, die ausschließlich durch individuelle Kommunikation gem. §§ 312i Abs. 2 Satz 1, 312j Abs. 5 Satz 1 BGB (z.B. E-Mail) geschlossen werden.

3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzenden Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 I BGB, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Son-dervermögen.

III. Vertragsschluss und Vertragspartner beim Kauf von Waren und der Vermittlung von Dienstleitungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die auf unserer Homepage, in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Preise, Angaben und technischen Daten sind ebenfalls unverbindlich und werden nur dann zum Bestandteil des Vertrages, wenn explizit im Bestellformular/in der Auftragsbestätigung bzw. in unserem Angebot darauf hingewiesen oder Bezug genommen wird.

2. Beim Kauf von Waren stellen Anfragen des Kunden, mündlich oder schriftlich, über Telefon, Fax oder E-Mail, kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung an uns, ein Angebot zu unterbreiten. Auf derartige Anfragen erstellen wir ein schriftliches Angebot, aus dem sich Umfang und Inhalt der Leistung ausschließlich ergibt. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 5 Tagen annehmen. Wir erstellen anschließend eine Auftrags- oder Kaufbestätigung, aus der sich der vereinbarte Umfang und Inhalt der Leistung ausschließlich und verbindlich ergibt. Erfolgen Änderungen gegenüber unserem Angebot kommt kein Vertragsschluss zustande. In diesem Fall erstellen wir ein neues Angebot, bezüglich dessen die vorstehenden Regelungen entsprechend gelten.

3. Bei der Vermittlung von IT- und Telekommunikationsdienstleistungsverträgen erhält der Kunde nach einer unverbindlichen Anfrage ein Bestellformular zugesandt, aus dem sich Umfang und Inhalt der Leistung ausschließlich ergibt. Die unterzeichnete Rücksendung des Kunden an uns gilt als verbindliches Angebot des Kunden gegenüber dem Carrier. Der IT- und Telekommunikationsdienstleistungsvertrag mit dem Carrier kommt zustande, wenn der Carrier das Angebot des Kunden durch Annahmeerklärung annimmt. Der IT und Telekommunikationsdienstleistungsvertrag kommt unmittelbar mit dem Carrier zustande. Wir werden hinsichtlich des IT- und Telekommunikationsdienstleistungsvertrages ausdrücklich nicht Vertragspartner des Kunden. Es gelten insoweit die zum Zeitpunkt des Vertrags-schlusses geltenden Vertragsbedingungen es jeweiligen Carriers. Die Vertragsbedingungen des Carriers, mit dem der Kunde unter unserer Vermittlung in geschäftliche Beziehung tritt, werden von unseren Geschäftsbedingungen nicht beeinflusst.

IV. Liefertermine und Lieferfristen, Lieferverzug

1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine gelten annähernd und sind unverbindlich, es sei denn wie haben schriftlich einen verbindlichen Termin zugesagt und ausdrücklich auch als „Verbindlichen Termin“ bezeichnet.

2. Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt wurde.

3. Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, welche die Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, so verlängert sich der Liefer-termin entsprechend den Änderungen und Ergänzungen um einen für die Durchführung dieser Änderungen und Ergänzungen angemessenen Zeitraum.

4. Liefertermine verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren, schwerwiegenden und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Ausbruch von Pandemien oder Epi-demien, Krieg, terroristische Auseinandersetzungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) soweit solche Hindernisse auf die Lieferung der Ware von Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Können wir absehen, dass die Ware aus den vorbezeichneten Umständen nicht zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, werden wir den Kunden hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Gründe der Lieferverzögerung sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilwiese vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die ursprüngliche Lieferfrist um mehr als drei Monate überschritten wird. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit, erklären wir den Rücktritt vom Vertrag oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

5. Für weitere Lieferungen steht uns solange ein Zurückbehaltungsrecht zu, bis sämtliche vorhergehenden Lieferungen bezahlt sind.

6. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Entsteht dem Kunden wegen eines von uns vertretenen Lieferverzuges ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Netto-Waren- bzw. Leistungswertes der verspäteten oder fehlenden Lieferung oder Leistung, es sei denn, uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns wird grob fahrlässiges oder grob vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt.

7. Wir sind von jeglicher Leistungserbringung befreit, wenn der Kunde die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, sich im Zahlungsverzug befindet oder anderweitige wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.

V. Mitwirkungshandlungen, Datensicherung

1. Der Kunde stellt uns alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung und erbringt die notwendigen Mitwirkungshandlungen. Erforderliche Passwörter und Zugangsdaten werden uns bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt.

2. Der Kunde nimmt erforderliche Datensicherungen in eigener Verantwortung vor.

VI. Preise, Versand und Gefahrübergang

1. Beim Kauf von Waren gelten die von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise.

2. Beim Kauf von Waren verstehen sich unsere Preise ab Lager in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. Versandkosten und Verpackungskosten.

3. Die Wahl des Versandweges und der Versandart steht in unserem Ermessen.

4. Mit der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung. Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.

2. Mit einer Forderung kann der Kunde uns gegenüber nur aufrechnen, wenn sie von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen gemäß § 320 Abs. 2 BGB steht dem Kunden nicht zu.

VIII. Stornierung, Rücktritt

1. Die Annullierung eines Auftrages oder einer Bestellung von Waren ist nach erfolgtem Vertragsschluss ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt, Widerruf oder einer Kündigung oder entsprechendes.

2. Die Rechte hinsichtlich der von uns vermittelten IT- und Telekommunikationsdienstleistungsverträge und Dienstleistungen richten sich allein nach jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Carrier.

IX. Gewährleistung beim Kauf von Waren

1. Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus den Produktbeschreibungen. Der Kunde übernimmt das Risiko der Eignung der bestellten Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Waren ist ausschließlich der Zustand bei Gefahrübergang.

2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung oder Nichteinhaltung der in der jeweiligen Bedienungsanleitung enthaltenen zwingenden Vorgaben entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren nur unerheblich mindern.

3. Wir geben keine Garantien, es sei denn eine solche wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4. Rechts- oder Sachmängel, das Fehlen einer von uns garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware (nachfolgend: Mängel) sowie die Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferung (nachfolgend: Abweichungen) sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen, sofern es sich um Abweichungen oder äußerlich erkennbare Mängel handelt. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Werden Abweichungen oder Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen.

5. Wurde ein Mangel oder eine Abweichung rechtzeitig gerügt, hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

6. Der Kunde hat uns nach Absprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, eine Nachbesserung oder Nachlieferung vornehmen zu können. Andernfalls sind wir von den hieraus resultierenden Schadensfolgen freigestellt.

7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern – sofern eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt – vom Vertrag zurückzutreten, sowie Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche im Rahmen von Ziffer 8 unserer Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt je-doch ausgeschlossen.

9. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Ware, die nicht von uns verkauft wird.

10. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Übergabe der Ware, es sei denn, es sind gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen vorgesehen.

X. Haftung

1. Wir haften nicht für das durch die Vermittlungstätigkeit zustande gekommene Vertragsverhältnis mit dem Carrier.

2. Wir haften nicht für Beratungsleistungen, wenn und soweit der Kunde falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitige für die Beratung erforderliche Informationen zur Verfügung ge-stellt oder entsprechende Mitwirkungshandlungen nicht erbracht hat.

3. Sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend Schadens-ersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (d.h. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt haben, sowie in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

4. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit wir entsprechende Garantie übernommen haben – nur in Höhe des Auftragswertes. Sollte in diesem Fall ausnahmsweise der Auftragswert nicht dem typi-scherweise voraussehbaren Schaden entsprechen, so ist die Haftung jedenfalls der Höhe nach auf den voraussehbaren typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Aufwen-dungsersatzansprüche sind begrenzt auf den Betrag des Interesses, welches der Kunde an der Erfüllung des Vertrages hat.

5. Sofern wir haften, ist unsere Haftung in jedem Fall auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt.

6. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung – unabhängig der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Wir haften insoweit insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, sowie sonstige Vermögens- oder Vermögensfolgeschäden.

7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

XI. Eigentumsvorbehalt beim Kauf von Waren

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden in unserem Eigentum.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits hier alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Sind wir zur selbstständigen Einziehung der Forderung berechtigt, gibt uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt und teilt alle zum Einzug erforderlichen Angaben, einschließlich der dazugehörenden Unterlagen mit. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Ware auf Kredit zu sichern.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die uns aus dieser Klage entstehenden berechtigten ge-richtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Soweit das jeweilige Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, sind wir berechtigt, alle Rechte auszuüben, die wir uns an der Ware anderweitig vorbehalten können. Der Kunde ist verpflichtet, bei sämtlichen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechtes an der Ware treffen wollen.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist der Ort unseres Geschäftssitzes in 72202 Nagold. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

XIII. Schlussbestimmungen

Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, dürfen vom Kunden nur nach vorheriger Zu-stimmung von uns auf Dritte übertragen werden.

Stand: 11/2021